BLTV- Newsletter

BLTV-Newsletter vom 18. Juni 2002

[BLTV-Newsletter] DTSA Abnahmen in der Praxis


DTSA Abnahmen in der Praxis
Die Tauchsaison hat begonnen und damit auch wieder DTSA-Abnahmen im Freiwasser.

Unsere Tauchlehrer sind dieses Jahr mit zwei besonderen Problemen konfrontiert:

- Die Verquickung der VDST und CMAS-Germany Ordnungen.
- Neues Abnahmesystem / Beurkundungssystem, die bekannten Abnahmebögen laufen aus.

Das neue System läuft über sog. „PIC’s“.
Wenn diese vorhanden sind, erklärt sich das System selbst.
Momentan werdet Ihr noch so lange die bekannten Abnahmebögen erhalten, bis diese ausgelaufen sind.
Für „Gold“ soll es bereits keine mehr geben.
D.h. hier muß schnell gehandelt werden.
Das tut es auch.
Das neue „PIC-System“ steht kurz vor der Vollendung!
Gleich zu Beginn wird das neue System für Gold umgesetzt.

Jetzt wird es richtig kompliziert:

Wir haben momentan die Situation, dass neben unserer VDST-Ordnung,
ob DTSA oder Prüferordnung, auch die Ordnungen der CMAS Germany gelten.
Da wir als VDST Taucher / ÜL / TL beiden Ordnungen „unterstehen“,
unsere VDST Ausbildungsrichtlinien allerdings höhere Anforderungen abverlangen,
geraten wir zwangsläufig in bestimmten Fällen in die „Zwickmühle“.
An dieser Stelle sei nochmals erwähnt, dass die CMASG Ausbildungsrichtlinien,
„Mindestanforderungen„ darstellen und jeder Mitglieds-Verband innerhalb des Verbundes
durchaus auch höhere Anforderungen stellen kann.

Auch muß man wissen, dass die CMASG Richtlinien konform mit der neuen EU-Norm gehen.
Somit ist festzuhalten, dass die CMASG Anforderungen durchaus ihre Berechtigung haben.
Natürlich weiß auch jeder verantwortungsbewußte VDST TL, dass
unsere etwas höheren Anforderungen durchaus auch ihre Berechtigung haben.
Also hat auch der VDST nichts falsch gemacht.

Trotzdem müssen wir in diesem Jahr mit Überschneidungen rechnen,
die von Fall zu Fall betrachtet und behandelt werden müssen.

Grundsätzlich ist festzuhalten:

Ein DTSA kann nur bei einem VDST-TL ablegt werden.
Ein CMAS – Brevet kann von allen CMAS TLs abgenommen werden.
Der VDST-TL kann ein CMAS-Brevet abnehmen und beurkunden (nur CMAS-Karte),
oder er nimmt ein DTSA ab (d.h. Beurkundung im VDST-Pass und aushändigen der CMAS-Karte).

Als wichtigster Unterschied sind hier die sog. Pflichttauchgänge zu behandeln.
Beim CMAS – Brevet müssen die PflichtTG nicht vor Beginn der praktischen Prüfung vorliegen,
sondern können auch später absolviert werden,
darüber hinaus zählen die Prüfungstauchgänge auch zu den „Pflichttauchgängen“ (CMASG – Ordnung).

Das heißt aber -wenigstens- nicht, dass es keine Pflichttauchgänge gibt!
Genau genommen sind es dann allerdings insgesamt 6 TG weniger (da ja die PrüfungsTG mitgerechnet werden).

Sehr wichtig:
Der Eintrag im Logbuch (DTSA "xy" beendet) darf erst vorgenommen werden,
wenn denn die Pflichttauchgänge vollständig sind (incl. der PrüfungsTG).
Auch die Beurkundung darf erst danach erfolgen!

Beim DTSA müssen, wie Ihr alle wißt, die Pflichttauchgänge vor den Prüfungstauchgängen vorliegen.

Eigentlich bereits kompliziert genug...

Aber jetzt kommts:

Stellt Euch vor es hat ein Kandidat nach CMASG Standards begonnen
und will bei einem VDST TL sein Brevet zum Abschluß bringen.

Wenn Ihr aufmerksam gelesen habt, ist die Lösung einfach.

Ihr nehmt dem Kandidaten ein CMAS Brevet ab.
Er kann kein DTSA bekommen.
Es sei denn, er ist bereit alle Voraussetzungen nachzuholen.

Hoffe Ihr konntet mir halbwegs folgen, wenn nicht...noch einmal lesen,
wenn immer noch nicht, darüber nachdenken,
wenn immer noch nicht, ....per mail bei mir nachfragen.

Bis zum nächsten mal,
Klaus Cepl